Du möchtest Amtsanwalt bei der Justiz werden?
Hast Du nach Deinem erfolgreichen Abschluss in Rechtspflege den Wunsch, Dich beruflich weiterzuentwickeln und zu spezialisieren? Dann könnte die Position als Amtsanwältin oder Amtsanwalt bei Justiz.NRW die richtige Wahl für Dich sein.
In dieser Funktion trägst Du die Verantwortung für eine effiziente und zügige Strafverfolgung im Bereich leichterer und mittelschwerer Straftaten und vertrittst die Staatsanwaltschaft vor Gericht. Auf diese Weise leistest Du einen bedeutenden Beitrag zur Strafrechtspflege in unserem Land.
Deine Aufgaben als Amtsanwältin oder Amtsanwalt umfassen die Leitung von Ermittlungsverfahren bei Delikten wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Verkehrsstraftaten. Du bist dafür verantwortlich, die Umstände der Straftat zu ermitteln. Abhängig von den vorliegenden Beweisen triffst Du dann, im Einklang mit den geltenden Gesetzen, die Entscheidung, ob Anklage gegen die beschuldigte Person erhoben wird oder ob das Verfahren eingestellt wird. Im Gericht vertrittst Du die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung, stellst Anträge und hältst das Schlussplädoyer.
Was diese Position besonders macht, ist, dass die Leitung von Ermittlungsverfahren und die Vertretung der Anklage vor Gericht normalerweise Staatsanwälten vorbehalten sind, die ein rechtswissenschaftliches Studium mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen haben. Als Amtsanwältin oder Amtsanwalt benötigst Du jedoch kein rechtswissenschaftliches Studium und übst dennoch staatsanwaltschaftliche Tätigkeiten aus.
Wenn Du als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger bereits mehr Verantwortung übernehmen und Dich in einem Bereich spezialisieren möchtest, der zur Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft beiträgt, erfüllst Du bereits die grundlegenden Voraussetzungen, um Dich für die Ausbildung zur Amtsanwältin oder zum Amtsanwalt bei Justiz zu bewerben.
Darüber hinaus musst Du die folgenden Kriterien erfüllen:
Die Ausbildung beginnt jedes Jahr am 2. Januar und dauert insgesamt 15 Monate. Sie gliedert sich in das fachwissenschaftliche Studium I + II (insgesamt sechs Monate) und eine fachpraktische Ausbildung (insgesamt neun Monate). Die fachwissenschaftlichen Studienabschnitte finden an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel statt, gemeinsam mit Anwärterinnen und Anwärtern für den Amtsanwaltsdienst aus allen Bundesländern.
Deine fachpraktische Ausbildung erfolgt bei einer Staatsanwaltschaft in deinem Heimatbundesland, wo Du dein theoretisches Wissen aus dem Studium in der praktischen Arbeit eines Amtsanwalts anwenden lernen kannst.
Die Ausbildung schließt mit der Prüfung für den Dienst der Amtsanwältin oder des Amtsanwalts ab. Während der fachwissenschaftlichen Studienabschnitte werden umfassende Inhalte vermittelt, insbesondere juristische Kenntnisse, die in deiner Tätigkeit als Amtsanwältin oder Amtsanwalt erforderlich sind. Die Themenbereiche umfassen Aufgaben des Strafrechts und dessen Stellung im Rechtssystem, materielles Strafrecht, Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafprozessrecht und Nebengesetze.
Die fachpraktische Ausbildung führt Dich in die Aufgaben des Amtsanwaltsdienstes ein, wobei die erworbenen Kenntnisse praktisch angewendet und in die Tätigkeit integriert werden. Zudem erwirbst Du Fähigkeiten im freien Vortragen und im Verfassen schriftlicher Arbeiten. Ein weiterer Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Vermittlung allgemeiner Bildung und dem Verständnis für soziale, wirtschaftliche und rechtspolitische Zusammenhänge.
Was das Gehalt betrifft, handelt es sich bei der Position der Amtsanwältin oder des Amtsanwalts um eine Sonderlaufbahn in der Laufbahngruppe 2, dem ersten Einstiegsamt in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Als zugelassene Beamtin oder Beamter behältst Du während des Studiums Deine bisherige Besoldung.
Als Amtsanwältin oder Amtsanwalt erhältst Du eine Besoldung gemäß Besoldungsgruppe A 12 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) NRW. Bei Beförderung zur Oberamtsanwältin oder zum Oberamtsanwalt erfolgt die Besoldung gemäß Besoldungsgruppe A 13 LBesG NRW.
Die Ausbildung zur Amtsanwältin oder zum Amtsanwalt erfolgt im bestehenden Beamtenverhältnis unter Beibehaltung Deiner Amts- oder Dienstbezeichnung. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung führst Du die Dienstbezeichnung "beauftragte Amtsanwältin" oder "beauftragter Amtsanwalt" oder behältst Deine bisherige Amts- oder Dienstbezeichnung. Nach einer Bewährungszeit von mindestens einem Jahr erfolgt Deine Ernennung zur Amtsanwältin oder zum Amtsanwalt.
Bei entsprechender Qualifikation kannst Du zur Oberamtsanwältin oder zum Oberamtsanwalt aufsteigen.
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