Möchtest Du aktiv dazu beitragen, dass inhaftierte Personen auch nach ihrer Freilassung in die Gesellschaft integriert und straffrei leben? Als Beamter oder Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst ist Deine Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachdiensten wie dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst, dem Pädagogischen Dienst und dem Seelsorglichen Dienst dieses Ziel zu erreichen. Du arbeitest im Schichtdienst, einschließlich Wochenenden und Feiertagen, jedoch mit dienstfreien Tagen in der Woche.
Zu Deinen Pflichten gehören die Betreuung, Versorgung, Überwachung und Unterstützung erwachsener oder jugendlicher Inhaftierter. Du sorgst für die Einhaltung der Sicherheits- und Verhaltensregeln und förderst ein verantwortungsbewusstes und geordnetes Zusammenleben der Gefangenen. In Gesprächen hörst Du zu und motivierst jeden Einzelnen und jede Einzelne, individuelle Vollzugsziele zu erreichen. Der Allgemeine Vollzugsdienst erfüllt somit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe in einem dynamischen Umfeld.
Um für diese Position in Frage zu kommen, solltest Du folgende Kriterien erfüllen:
Es gibt keine festen Einstellungstermine. Deine Anstellung im Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel im Rahmen eines Tarifvertrags.
Dadurch bekommst Du die Möglichkeit, bereits praktische Erfahrungen im Justizvollzug zu sammeln. Nach Deiner Tarifanstellung erfolgt Deine Ausbildung zum Beamten auf Widerruf in der Regel innerhalb von 3 Jahren.
Während Deiner zweijährigen Ausbildung durchläufst Du das duale System.
Die Ausbildung startet am 1. Juli eines Jahres. Du absolvierst abwechselnd theoretische Schulungen an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS NRW) in Wuppertal bzw. Hamm (insgesamt 9 Monate) und praktische Ausbildungsphasen in mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate), wobei jede Phase mindestens 4 Wochen dauert.
Dabei erwirbst Du Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Vollzugs wie Untersuchungshaftvollzug, geschlossener Erwachsenenvollzug, offener Vollzug, Jugendvollzug oder Jugendarrestvollzug.
Ausbildungsinhalte
Während Deiner Ausbildung erwirbst Du umfangreiche Kenntnisse in Bereichen wie:
Zu Beginn erhältst Du ein Einstiegsgehalt gemäß der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach einer erfolgreichen Einweisungszeit von 3 bis 6 Monaten wirst Du gemäß der Entgeltgruppe 6 TV-L (zuzüglich einer gestaffelten Vollzugszulage nach einem Jahr) vergütet. Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen findest Du in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte.
Nach Deiner Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Widerruf erhältst Du Anwärterbezüge gemäß dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW (zuzüglich möglicher Zuschläge wie Familienzuschlag oder Stellenzulagen). Aktuell erhalten alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge (Einstellungsjahr 2022).
Nach Abschluss Deiner Ausbildung wirst Du als Beamter oder Beamtin auf Probe gemäß der Besoldungsgruppe A 7 LBesO NRW (zuzüglich möglicher Zuschläge) vergütet. Mit steigender Berufserfahrung, sofern die erforderliche Qualifikation nachgewiesen wird, eröffnen sich vielfältige Positionen im Allgemeinen Vollzugsdienst und eine Vergütung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW. Weitere Informationen zu den Besoldungsgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle.
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