Beamtin bzw. Beamter im Justizwachtmeisterdienst
Möchtest du dich für die Sicherheit, Ordnung und Ruhe bei den Justizbehörden einsetzen? Als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister bist du in Gerichten und Staatsanwaltschaften verantwortlich für die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzepts NRW. Dabei übst du hoheitliche Befugnisse im Rahmen deiner Aufgaben aus.
Was bedeutet das genau?
Als Beamtin bzw. Beamter im Justizwachtmeisterdienst trägst du grundsätzlich im Dienst eine Uniform.
Aufgaben
Beamtin bzw. Beamter im Justizwachtmeisterdienst
Du
- sorgst für die Sicherheit in Terminen und Sitzungen,
- entscheidest im Rahmen der Eingangskontrolle, falls erforderlich auch mittels manueller Personenkontrolle, wer Zutritt zu unseren Behörden erhält,
- führst Gefangene zu Terminen und Sitzungen,
- bewachst die vorgeführten und in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude, und
- übernimmst/unterstützt nach Anweisung das Festhalten, vorläufige Festnehmen, Vorführen oder Verhaften einer Person sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.
Darüber hinaus kannst du auch mit anderen Aufgaben im Rahmen der Justizorganisation, z.B. im Archiv oder in der Logistik, betraut werden.
Du siehst – mit deiner Präsenz und deinem Einsatz trägst du als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister nicht nur entscheidend zur Sicherheit in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften bei, sondern auch zur Erfahrung, die Bürgerinnen und Bürger mit der Justiz machen.
Einstellungsvoraussetzungen
Beamtin bzw. Beamter im Justizwachtmeisterdienst
Diese Voraussetzungen solltest du mitbringen:
- Hauptschulabschluss und
- gesundheitliche Eignung, insbesondere körperliche Fitness.
Es wäre außerdem wünschenswert, eine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben, vorzugsweise im handwerklichen Bereich.
Für deine (spätere) Berufung in das Beamtenverhältnis gelten zusätzlich noch folgende Anforderungen:
- Du solltest zum Zeitpunkt der Verbeamtung in der Regel noch nicht 42 Jahre alt sein; im Falle einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX solltest du in der Regel noch nicht 43 bzw. 45 Jahre alt sein,
- Du bist Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder besitzt die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, und
- Du trittst für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
Arbeitsplatz
Beamtin bzw. Beamter im Justizwachtmeisterdienst
Als Justizwachtmeister oder Justizwachtmeisterin hast du die Möglichkeit, in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten. Diese umfassen:
- Die ordentliche Gerichtsbarkeit, bestehend aus 129 Amtsgerichten, 19 Landgerichten und den drei Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln.
- Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, welche sieben Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht in Münster beinhaltet.
- Die Sozialgerichtsbarkeit, vertreten durch acht Sozialgerichte und das Landessozialgericht in Essen.
- Die Arbeitsgerichtsbarkeit, mit 30 Arbeitsgerichten und den drei Landesarbeitsgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln.
- Die Finanzgerichtsbarkeit, welche drei Finanzgerichte in Düsseldorf, Köln und Münster umfasst.
- Die Staatsanwaltschaften, bestehend aus 19 einzelnen Behörden sowie den drei Generalstaatsanwaltschaften in Düsseldorf, Hamm und Köln.
Bewerbung Beamter
im Justizwachtmeisterdienst
Feste Einstellungstermine für den Justizwachtmeisterdienst sind nicht vorgegeben – schau einfach regelmäßig auf dem Justiz-Stellenmarkt vorbei. Bewirb dich als Justizhelferin bzw. Justizhelfer!
Das Auswahlverfahren variiert je nach Einstellungsbehörde und umfasst in der Regel ein Vorstellungsgespräch sowie möglicherweise einen schriftlichen Teil. Kandidatinnen und Kandidaten, die in die engere Auswahl kommen, müssen außerdem ihre gesundheitliche Eignung, insbesondere ihre körperliche Fitness, nachweisen.
Ausbildung
Beamter im Justizwachtmeisterdienst
In der Regel startest du zunächst als Justizhelferin oder Justizhelfer. Praktisch alles, was du wissen musst, wird vermittelt. Um dich dann zur Justizwachtmeisterin oder zum Justizwachtmeister weiterzuentwickeln, absolvierst du zusätzlich einen 10-wöchigen fachtheoretischen Lehrgang am Ausbildungszentrum der Justiz, Nebenstelle Monschau.
Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs und einer mindestens 18-monatigen Berufserfahrung als Justizhelfer/in, erfolgt bei entsprechenden beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe – als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister.
Während des 10-wöchigen fachtheoretischen Lehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz (Nebenstelle Monschau) werden die Grundlagen für einen erfolgreichen Einsatz im Rahmen des Sicherheitskonzepts NRW vermittelt.
Dazu gehören:
- Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst,
- Ausübung und Grenzen unmittelbaren Zwangs in Theorie und Praxis,
- Waffenrecht, Waffenkunde und Bestimmung von Waffen,
- Vermittlung grundlegender Rechtskenntnisse,
- Grundzüge der Psychologie,
- Dienstordnung,
- Zustellungsrecht,
- Staatsrecht und öffentliches Dienstrecht,
- Gerichtsorganisation,
- Gesundheitsfürsorge,
- Fremd- und Eigensicherung,
- Erste Hilfe (Betriebshelferinnen und Betriebshelfer),
- praktische und theoretische Einweisung in Strahlenschutz einschließlich der Möglichkeit des Erwerbs der Befähigung zur bzw. zum Strahlenschutzbeauftragten,
- Gepäckdurchleuchtung und Eingangskontrolle,
- Umgang mit dem Einsatz von Handfunksprechgeräten sowie
- professioneller Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt.
Gehalt
Beamter im Justizwachtmeisterdienst
Wie bereits erwähnt, wirst du zunächst als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt. Dein Verdienst richtet sich nach der Entgeltgruppe 4 TV-L. Beim Berufseinstieg als Justizoberwachtmeisterin bzw. Justizoberwachtmeister erfolgt die Zuordnung zur Besoldungsgruppe A 5.
Abhängig von der wahrgenommenen Funktion ist eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 7 (Erste Justizhauptwachtmeisterin bzw. Erster Justizhauptwachtmeister) möglich. Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen findest du in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte und der Landesbesoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte.
Unabhängig von Beförderungen steigt die Besoldung mit zunehmender Erfahrung in Stufen an und kann sich durch Zuschläge wie beispielsweise einen Familienzuschlag erhöhen. Im Krankheitsfall wird Beihilfe gewährt. Darüber hinaus erwirbst du Pensionsansprüche nach beamtenrechtlichen Grundsätzen.
Berufliche Perspektiven
Beamter im Justizwachtmeisterdienst
Interessant zu wissen: Du kannst dich zur Leiterin bzw. zum Leiter oder auch zur stellvertretenden Leiterin bzw. zum stellvertretenden Leiter einer Wachtmeisterei entwickeln!
Dann übernimmst du Führungsverantwortung und bist unter anderem dafür zuständig, die Aufgaben des Wachtmeisterdienstes zu verteilen und neue Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter einzuarbeiten. Durch kontinuierliche Fortbildungen wird sichergestellt, dass du als Beamtin bzw. Beamter des Justizwachtmeisterdienstes in der Lage bist, die Sicherheit der Justizeinrichtungen zu gewährleisten und deine weiteren Aufgaben sicher zu erfüllen.
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